Das Europäische Parlament möchte eigene Wallets diskriminieren


Die EU ist dabei, die Travel-Rule der FATF umzusetzen. Nachdem die Kommission einen drückenden, aber ertäglichen Entwurf vorgelegt hat, schärft das Europäische Parlament kräftig nach  : Es kippt Mindestsummen und verlangt die Diskriminierung von Wallets. Damit greift das Parlament das an, was mehr als alles andere für Krypto steht – die Option, seine Schlüssel und damit sein Geld selbst zu verwahren.

Die EU ist gerade im Begriff, eine weitere Verordnung zur Regulierung von Kryptowährungen zu verabschieden. Diese soll die Travel-Rule der Financial Action Task Force (FATF) umsetzen, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern.

Die EU-Kommission hat bereits im Sommer vergangenes Jahr einen Entwurf für die Veordnung verfasst. Die geplanten Vorschriften belasten die Branche mit drückenden Anforderungen und greifen erheblich in die Privatsphäre der Bürger ein. Sie bleiben allerdings im Rahmen dessen, was zu erwarten und wohl auch nicht zu vermeiden war.

Das Europäische Parlament möchte eigene Wallets diskriminieren

« Das ist keine Einladung zur Diskussion. »

Die FATF veröffentlicht ihre Richtlinien zwar als „Vorschlag“, duldet aber weder Diskussionen noch Widersprüche. Denn wer sich den Anordnungen des überstaatlichen Organs gegen Geldwäsche widesetzt, droht, neben den bekannten Schurkenstaaten auf den grauen oder schwarzen Listen der FATF zu landen.

Nun möchte die EU die Regulierung in der gesamten Union verbindlich machen.

Die Kommission versucht, ein Regulierungspaket zu schnüren, das die FATF zufriedenstellt und einen einigermaßen einheitlichen Rechtsrahmen schafft, aber zugleich der Branche Luft zum Atmen und den Mitgliedsstaaten etwas lässt. Die Verordnung ist eine enorme Herausforderung für die Branche, aber, hoffentlich, zu bewältigen.

Das Parlament schärft nach

Allerdings grätscht nun das Europäische Parlament dazwischen. Es verlangt zahlreiche Verschärfungen des Entwurfs, darunter eine enorme Diskriminierung von echten Wallets.

Die Schlüssel für Kryptowerte selbst zu verwahren ist der innerste Kern von Krypto und die Krönung monetären Verbraucherschutzes – und das Parlament versucht, dies den Bürgern auf Biegen und Brechen zu verleiden.

Am Donnerstag stimmt der ECON-Ausschuss des Parlaments über den Entwurf ab. Man kann hoffen, dass sich die pragmatischen gegen die fanatischen Kräfte durchsetzen.

Wir schauen uns hier genauer an, was die Kommission vorschlägt, und wie das Parlament nachschärfen möchte.

Pflichten für Dienstleister

Die Pflichten, die der Entwurf nennt, sind die üblichen, die uns in jeder Umsetzung der Travel-Rule begegnen. Sie richten sich an Dienstleister, die schon jetzt der Aufsicht unterliegen, systematisieren und erweitern aber deren Pflichten gegen Geldwäsche.

Das Ziel der Travel-Rule ist es, eine möglichst lückenlose Verbindung von Adressen und Identitäten zu generieren. Strafverfolger und Steuerfahnder sollen zu möglichst jeder Krypto-Adresse einfach und zügig herausfinden können, wem sie gehört.

Hierfür nimmt die EU Krypto-Dienstleister, die für ihre Kunden Transaktionen senden oder empfangen, in die Pflicht  : Ein Dienstleister, der eine Transaktion an einen anderen Dienstleister ausführt, muss die folgenden Informationen erheben, speichern und übermitteln  : Name, Kontonummer, Anschrift, Ausweisnum, Geburtsdatum und -ort des Senders sowie Name und Kontonummer des Empfängers.

Der empfangende Dienstleister steht in der Pflicht, zu prüfen, ob die Informationen akurat sind, bevor er seinem Kunden den Betrag gutschreibt. Sind die Informationen unvollständig, hat der Empfänger die Zahlung abzulehnen, bis er die notwendigen Informationen erhalten und geprüft hat.

Generell müssen Krypto-Dienstleister schärfere Methoden entwickeln, um Risiken von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu identifizieren und entsprechende Transaktionen an die Finanzüberwachung melden. Fehlende Informationen bei einer Transaktion sollen in diesen Bewertung einfließen.

Ausnahmen

Die EU-Kommission ist sich bewusst, dass die Vorgaben streng sind  : Sie belasten die Branche mit drückenden, arbeitsintensiven, zum Teil kaum umsetzbaren Vorgaben. Sie führen zu einer Überlastung der ohnehin schon oft überforderten Organe der Finanzaufsicht, und sie gängeln vollkommen ehrliche Bürger mit harten Eingriffen in die Privatsphäre.

Daher definiert die Kommission einige Ausnahmen. Wenn die Transaktionssumme unter 1.000 liegt (und keiner Serie von Transaktionen angehört, die 1.000 Euro überschreitet), beschränken sich die Informationen auf Namen und Kontonummern, und der Empfänger ist davon befreit, sie zu prüfen. Dies ist immerhin eine kleine Erleichterung, die Unternehmen sehr viel Arbeit sparen wird.

Ausgenommen sind ferner Transaktionen zwischen „natürlichen Personen, die als Verbraucher agieren“ und keinen Dienstleister in Anspruch nehmen.

ECON et LIBE haben Einwände …

Nun haben sich zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf beschäftigt: Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) sowie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). In einem fast 60-seitigen Dokument bringen sie zahlreiche Änderungsvorschläge ein.

Jeder einzelne dieser Vorschläge ist verschärfend und bestätigt damit eine geradezu Bitcoin-feindliche Haltung, die das Parlament bereits in einem versuchten Verbot von Kryptowährungen mit Proof-of-Work demonstriert hat.

Die beiden gravierendsten Punkte betreffen die Ausnahmen für kleine Beträge sowie die Nutzung von eigenen Portefeuilles. Vor allem letztere droht, schmerzhaft zu werden.

Mindestsummen

Die Kommission versucht, wie beschrieben, den Schaden für Unternehmen und die Mühen der Aufsicht zu begrenzen, indem sie die Informations- und Kontrollpflichten bei Transaktionssummen unter 1.000 Euro begrenzt. Das Parlament stimmt diesen Ausnahmen an sich zu – verlangt aber eine weitere Ausnahme für Kryptowährungen  :

Denn „Transfers von Krypto-Assets sind aus vielen Gründen anders.“ Sie sind grenzenlos und global, User können zahlreiche Adressen und Wallets benutzen, und die Coins fließen viel schneller durch die Welt als eine Banküberweisung. Das klingt großartig und zeigt, warum die Technologie dem Bankwesen so maßlos überlegen ist. Doch das Parlament fürchtet, dass dies es Kriminellen erlaubt, die Überwachung zu unterlaufen.

Daher möchte es jede Art von Mindestschwelle kippen. Egal welcher Betrag – geht es nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen die beteiligten Dienstleister bei jeder Transaktion sämtliche Daten erheben, versenden und prüfen.

Portefeuilles

Am schwersten wiegt aber das, was das Parlament zu den sogenannten „unhosted wallets“ schreibt. Dies meint einfach nur Wallets, bei denen die User die Schlüssel selbst verwalten.

Der Begriff der Wallet taucht im Entwurf der Kommission gar nicht auf, da die Regulierung explizit nicht auf User, sondern Dienstleister abzielt. Das Parlament versucht nonne, die Dienstleister zu zwingen, ihren Usern die Nutzung eigener Wallets zu verleiden.

Wen ein Dienstleister Transaktionen durch eine Wallet erhält oder an eine solche auszahlt, sollen ebenfalls die Informationspflichten gelten. Der Dienstleister soll „die notwendigen Informationen über Sender und Empfänger von seinem Kunden einholen und aufbewahren.“ Die notwendigen Informationen meint hier, wie oben beschrieben, nicht nur den Namen, sondern auch das Geburtsdatum, die Ausweisnummer und so weiter.

Immerhin hat der Dienstleister diese Informationen nur zu prüfen, insofern sie seinen eigenen Kunden betrifft. Hier geht das Parlament offenbar einen Kompromiss mit dem Pragmatischen ein.

Wenn es jedoch Hinweise darauf gibt, dass die Informationen über die andere beteiligte Partei – die Wallet – inakkurat ist, fehlt oder unvollständig ist, soll der Dienstleister prüfen, ob die Zahlung zu verweigern und der Aufsicht zu melden ist. Dasselbe gilt, wenn es sonstige Verdachtshinweise gibt, wozu auch gehört, dass jemand mehr als 1.000 Euro von einer eigenen Wallet einzahlt.

Die CRF als Opfer

Es ist schwer, die verheerende Wirkung dieser Vorschläge übertrieben darzustellen  : Dienstleister werden bei allen Einzahlungen von eigenen Wallets Daten erheben müssen. Die User müssen Daten angeben, die sie im Zweifel nicht haben – etwa Geburtort oder Ausweisnummer des Senders oder Empfängers. Wenn diese Daten fehlten, entsteht ein Verdachtsfall. Ein Verdachtsfall entsteht ebenfalls, wenn sich ein User mehr als 1.000 Euro durch eine eigene Wallet einzahlt.

Die Folge werden hoffnungslos überarbeitete Aufsichtsbehörden sein. En Deutschland, ist dies die FIU (Financial Intelligence Unit) am Zoll. Diese Behörde gilt ohnehin schon als überlastet durch eine Flut an Verdachtsmeldungen, von denen weniger als ein Prozent zu einem strafrechtlichen Urteil führen – während die FIU dabei versagt, große Geldwäscheskandale wie um Wirecard rechtzeitinder zu erzu verhennen.

Datenschützer charnièregen kritisieren schon jetzt den riesigen Datenpool an personenbezogenen Daten, der sich bei der FIU des Zolls sammelt.

Beide Probleme werden sich mit der Umsetzung der Travel-Rule ohnehin enorm verschärfen. Es wird sehr viel mehr Verdachtsmeldungen geben, wenn Daten fehlen oder gesetzestreue User Coins von nicht-konformen Börsen überweisen. Das ist unvermeidbar. Die Vorschläge des Parlaments allerdings führen vollends zum Exzess des Meldewesens. Sie werden die FIU quasi betriebsunfähig machen, und die Folge wird nicht ein Weniger an Geldwäsche werden, sondern ein Mehr.

Était-ce ?

Das Parlament wird am Donnerstag über das Gesetz abstimmen. Es ist offensichlich, dass nicht jeder Parlamentarier hinter den Änderungsvorschlägen steht. So kann man etwa hoffen, dass Stefan Berger, Mitglied im ECON-Ausschuss für die CDU, gegen die Verschärfungen ist.

Als User könnt ihr versuchen, euch irgendwie Gehör zu verschaffen, indem ihr die Parlamentarer anschreibt. Eine Webseite, die das Logo der Börse Coinbase trägt, erlaubt es, in eurem Namen sechs Parlamentarer anzuschreiben, um ihnen mitzuteilen, dass das Update der Veordnung „gegen Inovation, gegen Privatsphäre und gegen den Strafvollzug ist. Eine Stimme hierfür würde die Zukunft der Innovation in der EU ersticken, individuelle Privatsphäre irreversibel beschädigen und die Arbeit der Gesetzeshüter behindern.“

Allerdings weiß ich nicht, wie vertrauenswürdig die Webseite ist. Mein Versuch, die Mail in meinem Namen abzuschicken, scheiterte, ohne dass ich genau weiß, weshalb.

Eventuell ist es daher sinnvoller, ihr geht direkt auf die Webseiten von Parlament und ECON-Ausschuss, um die Abgeordneten dort anzuschreiben. Das Bitcoinblog wird von Bitcoin.de gesponsort, ist inhaltlich aber unabhängig und gibt die Meinung des Redakteurs Christoph Bergmann wieder

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